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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 74.84   

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BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 74.84 (https://dejure.org/1986,1110)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1986 - 3 C 74.84 (https://dejure.org/1986,1110)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1986 - 3 C 74.84 (https://dejure.org/1986,1110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Industrie- und Handelskammer gegen die Erfüllung des Amtshilfeersuchens einer Allgemeinen Ortskrankenkasse - Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung von im Wege der Amtshilfe erbetenen Auskünften - Anforderungen an die Eröffnung ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsweg bei Amtshilfeersuchen (§§ 3 ff. SGB X) einer AOK an Industrie- und Handelskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 51; VwGO § 40 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 467
  • DVBl 1986, 1199
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.1959 - I C 96.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 74.84
    Sie führt dazu u.a. aus: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weiche von den Rechtsgrundsätzen ab, die das Bundesverwaltungsgericht in seinemUrteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG 1 C 96.56 - (NJV 1960, S. 1409 f.) aufgestellt habe.

    Diese Zuweisungsklausel ist auch weit auszulegen; unter sie fallen nicht nur Streitigkeiten des Bürgers (als Versicherter) gegen Träger der Sozialversicherung, sondern auch alle jene, die sonst aus Anlaß der Durchführung der öffentlichen Aufgabe "Sozialversicherung" entstehen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Dezember 1959 - BVerwG 1 C 96.56 - [NJV 1960 S. 1409 f.]; Hofmann-Schroeter, Komm, zum SGG, 2. Aufl., Anm. 7 zu § 51).

    Sozialversicherungsrechtliche Fragen stehen nur im Hintergrund (vgl. auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1959 a.a.O.; in jenem Rechtsstreit war Streitgegenstand ein Gebührenanspruch und ein sozialversicherungsrechtlicher Tatbestand bildete ebenfalls nur den Hintergrund des Prozesses).

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage einer Krankenkasse

    Die in § 51 Abs. 1 SGG enthaltene Zuweisungsklausel umfasst ua alle Streitigkeiten, die aus Anlass der Durchführung der öffentlichen Aufgabe "Sozialversicherung" entstehen, sofern die Streitigkeiten ihre materiell-rechtliche Grundlage im Sozialversicherungsrecht haben (vgl zB bereits zur früheren Rechtslage BVerwG Urteil vom 17.12.1959 - 1 C 96.56 - NJW 1960, 1409 f; BVerwG Urteil vom 6.2.1986 - 3 C 74.84 - NVwZ 1986, 467) .
  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 4 BV 16.346

    Erstattung notwendiger Auflagen durch Feuerwehreinsatz

    Maßgeblich dafür sind daher die einschlägigen einfachgesetzlichen Amtshilfebestimmungen, wobei es nach ganz herrschender Auffassung auf das für die ersuchte Behörde geltende Recht ankommt (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1986 - 3 C 74.84 - NVwZ 1986, 467; VGH BW, U.v. 15.3.1990 - 1 S 282/90 - NVwZ-RR 1990, 337; Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 8 Rn. 5; Shirvani in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 1. Aufl. 2014, § 4 Rn. 24; Schliesky in Knack/Hennecke, VwVfG, 10. Aufl. 2014, Rn. 16 vor § 4 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06

    Amtshilfeersuchen der Unfallkasse als Trägerin der gesetzlichen

    c) Es ist dabei letztlich unerheblich, welches Justizorgan (ob Staatsanwaltschaft, Gerichtsverwaltung oder vor Abschluss eines Verfahrens der erkennende Richter) über die Durchführung der Aktenversendung an die nicht am Verfahren beteiligte Behörde entscheidet, denn die Zulässigkeit einer Amtshilfemaßnahme richtet sich nach dem Recht der ersuchenden Behörde, die Durchführung der Amtshilfe nach dem Recht der ersuchten Behörde (vgl. BVerwG NVwZ 1986, 467; OLG Celle, Rpfleger 1983, 160).
  • AG Duisburg, 19.11.2011 - 105 K 75/10

    Art. 35 Abs. 1 GG ist Grundlage für die Amtshilfepflicht der Verwaltungsbehörden

    Ob, in welchem Umfang und in welcher Weise die ersuchte Behörde im Einzelfall verpflichtet ist, ein Amtshilfeersuchen zu erfüllen, richtet sich nach den für die ersuchte Behörde geltenden Gesetzen (vgl. § 7 VwVfG Bund, § 7 VwVfG NRW; BVerwG DVBl. 1986, 1199 f. = NVwZ 1986, 467 f.).
  • BVerwG, 10.08.2011 - 6 A 1.11

    Rechtsweg; sachliche Zuständigkeit; Beweiserhebung eines Parlamentarischen

    Ersucht eine Landesbehörde eine Behörde des Bundes um Amtshilfe, richten sich die Zulässigkeit und die Grenzen der Amtshilfeleistung nach den für die ersuchte Behörde maßgeblichen Regelungen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 3 C 74.84 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 218 S. 61).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R

    Sozialgerichtsbarkeit zuständig für Klagen von Krankenkassen gegen das

    Die in § 51 Abs. 1 SGG enthaltene Zuweisungsklausel umfasst ua alle Streitigkeiten, die aus Anlass der Durchführung der öffentlichen Aufgabe "Sozialversicherung" entstehen, sofern die Streitigkeiten ihre materiell-rechtliche Grundlage im Sozialversicherungsrecht haben (vgl zB bereits zur früheren Rechtslage BVerwG Urteil vom 17.12.1959 - 1 C 96.56 - NJW 1960, 1409 f; BVerwG Urteil vom 6.2.1986 - 3 C 74.84 - NVwZ 1986, 467) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2008 - 13 A 2091/07

    Spendenrecht - Geldgeber kann dezidierte Projektdokumentation fordern

    BVerfG, Beschluss vom 6.6.1989 - 1 BvR 727/84 -, BVerfGE 80, 124 (132); BVerwG, Urteile vom 27.3.1992 - 7 C 21.90 -, BVerwGE 90, 112 (126), und vom 6.11.1986 - 3 C 74.84 -, BVerwGE 75, 109 (116 f.); Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2007, § 6 Rdnr. 15 f.; Krämer/ Schmidt, a. a. O., Teil D I 1.1.2.
  • BVerwG, 10.08.2011 - 6 A 2.11

    Auslegung des Begehrens auf Vorlage von Akten und Urkunden i.R. eines

    Ersucht eine Landesbehörde eine Behörde eines anderen Landes um Amtshilfe, richten sich die Zulässigkeit und die Grenzen der Amtshilfeleistung nach den für die ersuchte Behörde maßgeblichen Regelungen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 3 C 74.84 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 218 S. 61).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 3/10 R

    Sozialgerichtsbarkeit zuständig für Klagen von Krankenkassen gegen das

    Die in § 51 Abs. 1 SGG enthaltene Zuweisungsklausel umfasst ua alle Streitigkeiten, die aus Anlass der Durchführung der öffentlichen Aufgabe "Sozialversicherung" entstehen, sofern die Streitigkeiten ihre materiell-rechtliche Grundlage im Sozialversicherungsrecht haben (vgl zB bereits zur früheren Rechtslage BVerwG Urteil vom 17.12.1959 - 1 C 96.56 - NJW 1960, 1409 f; BVerwG Urteil vom 6.2.1986 - 3 C 74.84 - NVwZ 1986, 467).
  • BVerwG, 05.06.1986 - 3 C 14.85

    Verwaltungsrechtsweg - Arzneimittelhersteller - Arzneimittel-Richtlinie -

    Sie umfaßt alle Streitigkeiten, die aus Anlaß der Durchführung der öffentlichen Aufgabe "Sozialversicherung" entstehen, sofern die Streitigkeiten ihre materiell-rechtliche Grundlage im Sozialversicherungsrecht haben (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1959 - BVerwG 1 C 96.56 - <NJW 1960 S. 1409 f.> und vom 6. Februar 1986 - BVerwG 3 C 74.84 - Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. August 1956 - 3 RK 78/55 - ; Hofmann-Schroeter, Komm. zum SGG, 2. Aufl., Anm. 7 zu § 51; Meyer-Ladewig, Komm. zum SGG, 2. Aufl., § 51 Rdnr. 22 m.weit.Hinw. auf die Rechtsprechung des BSG; Miesbach/Ankenbrank, Komm. zum SGG, § 51 Rdnr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1998 - 25 E 960/97

    Frist; Rechtsmittelbelehrung; Irreführung; Beschwerde; Zulassungsfreie

  • VGH Bayern, 02.04.2003 - 4 ZB 01.2980

    Grundsteuer; Vollstreckung; Amtshilfe (grenzüberschreitende);

  • VG Düsseldorf, 20.03.2009 - 21 K 8601/08

    Hausverbot; Dienstgebäude; Agentur für Arbeit; ARGE; Dienstbetrieb; Störung;

  • VG Düsseldorf, 07.01.2008 - 21 L 2007/07

    Rechtmäßigkeit eines öffentlich-rechtlichen Hausverbots; Erteilung eines durch

  • VG Düsseldorf, 30.11.2007 - 21 K 1367/07

    Feststellung des öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen Charakters eines

  • VG Düsseldorf, 27.03.2007 - 2 K 5418/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer behördlichen Feststellung über die

  • VG Düsseldorf, 27.03.2007 - 2 K 5763/06

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Bescheides über die Befreiung

  • VG Düsseldorf, 27.03.2007 - 2 K 5806/06

    Abgrenzung zwischen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.1994 - 2 L 92/93

    Aussagegenehmigung im Rahmen eines berufsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85   

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BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85 (https://dejure.org/1985,1055)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1985 - 3 C 4.85 (https://dejure.org/1985,1055)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1985 - 3 C 4.85 (https://dejure.org/1985,1055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1366
  • NVwZ 1986, 467 (Ls.)
  • DVBl 1985, 1379
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55

    Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer bei Arbeitsüberlastung des zugleich

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85
    Durch die Besetzung des Spruchkörpers mit einem ständigen Vorsitzenden Richter soll sichergestellt werden, daß dieser einen richtunggebenden Einfluß vor allem im Hinblick auf die Einheitlichkeit und Güte der Rechtsprechung des Spruchkörpers ausübt (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 40. Aufl., Anm. 2 B zu § 21 f GVG; BGH in NJW 55, 1447; BGH in NJW 74, 1572).

    Demzufolge wird für die Zulässigkeit der Vertretung während der Dauer einer Vakanz verlangt, daß die Wiederbesetzung der Stelle des Vorsitzenden "unverzüglich" (BGH in NJW 55, 1447 ) oder "in angemessener Zeit" erfolgt (vgl. BVerfG in NJW 83, 1541), "nicht unangemessen lange" (vgl. BSG in RiA 76, 54 ) oder "rechtswidrig verzögert" wird (vgl. BGH in DRiZ 78, 183 ).

  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85
    Gegen diese Gleichstellung der Vakanz im Vorsitz mit dem Fall einer vorübergehenden Verhinderung des Vorsitzenden in entsprechender Anwendung des § 21 f Abs. 2 Satz 1 GVG bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil derartige Ausfälle im Vorsitz praktisch unvermeidbar sind (vgl. u.a. BVerfGE 18, 423 [BVerfG 30.03.1965 - 2 BvR 341/60]; Ridder in NJW 72, 1689 ).
  • BVerfG, 03.03.1983 - 2 BvR 265/83

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vakanz einer Richterstelle

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85
    Demzufolge wird für die Zulässigkeit der Vertretung während der Dauer einer Vakanz verlangt, daß die Wiederbesetzung der Stelle des Vorsitzenden "unverzüglich" (BGH in NJW 55, 1447 ) oder "in angemessener Zeit" erfolgt (vgl. BVerfG in NJW 83, 1541), "nicht unangemessen lange" (vgl. BSG in RiA 76, 54 ) oder "rechtswidrig verzögert" wird (vgl. BGH in DRiZ 78, 183 ).
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 37/74

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85
    Durch die Besetzung des Spruchkörpers mit einem ständigen Vorsitzenden Richter soll sichergestellt werden, daß dieser einen richtunggebenden Einfluß vor allem im Hinblick auf die Einheitlichkeit und Güte der Rechtsprechung des Spruchkörpers ausübt (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 40. Aufl., Anm. 2 B zu § 21 f GVG; BGH in NJW 55, 1447; BGH in NJW 74, 1572).
  • BGH, 12.03.2015 - VII ZR 173/13

    Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts:

    Dies zwingt dazu, die Vorschrift des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG eng auszulegen und als Verhinderung im Sinne dieser Vorschrift nur die vorübergehende tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit, den Vorsitz zu führen, anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 381; Beschluss vom 11. Juli 1985 - VII ZB 6/85, BGHZ 95, 246, 247; Urteil vom 28. Mai 1974 - 4 StR 37/74, NJW 1974, 1572 f.; BVerwG, NJW 1986, 1366, 1367).

    Die dauernde oder für eine unabsehbare Zeit erfolgende Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden ist dagegen unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2005 - VI ZR 137/04, BGHZ 164, 87, 90; Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 381; Urteil vom 9. Februar 1955 - IV ZR 153/54, BGHZ 16, 254, 256; BVerwG, NJW 2001, 3493; NJW 1986, 1366, 1367).

    Eine dauernde "Verhinderung" erfordert gegebenenfalls eine Berücksichtigung im Geschäftsverteilungsplan des laufenden Geschäftsjahrs, § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG (BGH, Urteil vom 13. September 2005 - VI ZR 137/04, BGHZ 164, 87, 90; BVerwG, NJW 1986, 1366, 1367).

    bb) Als einen die entsprechende Anwendung von § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG rechtfertigenden Fall der Verhinderung des Vorsitzenden wird nach der übereinstimmenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auch das - durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, durch Abordnung oder durch Tod bedingte - endgültige Ausscheiden eines Vorsitzenden aus dem Spruchkörper angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2013 - 4 StR 556/12, NStZ-RR 2013, 259; Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 381 f.; Beschluss vom 11. Juli 1985 - VII ZB 6/85, BGHZ 95, 246, 247; BSG, NJW 2007, 2717 f.; BFHE 190, 47, 52 f.; 155, 470, 471; BVerwG, NJW 2001, 3493; NJW 1986, 1366, 1367).

    Da es sich bei dieser Vakanz aber tatsächlich um eine dauernde Verhinderung des Vorsitzenden handelt, kann dieser normwidrige Zustand bis zur Wiederbesetzung der Stelle nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden (BVerwG, NJW 2001, 3493; NJW 1986, 1366, 1367; vgl. auch BVerfGE 18, 423, 426 und BSG, NJW 2007, 2717, 2718).

  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

    S. 4; vom 28. Mai 1974 - 4 StR 37/74 - NJW 1974, 1572, 1573; vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88 - NJW 1989, 843, 844; BFHE 155, 470, 471; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4/85 - NJW 1986, 1366, 1367; Beschluss vom 11. Juli 2001 - 1 DB 20/01 - NJW 2001, 3493, 3494; vgl. bereits RGZ 119, 280, 282 f.; ebenso Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 59 Rdn. 7; MünchKomm-ZPO/Wolf, 2. Aufl., § 59 GVG Rdn. 9; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 21 f GVG Rdn. 5; § 21 e GVG Rdn. 39).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Fall dauernder Verhinderung bejaht, wenn bei länger dauernder Erkrankung des ordentlichen Vorsitzenden eines Spruchkörpers abzusehen ist, dass dieser den Vorsitz nicht wieder übernehmen werden wird, und seine demnächst zu erwartende dauernde Verhinderung durch seinen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand bestätigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4/85 - aaO; vgl. auch Zöller/Gummer, aaO, § 21 e GVG Rdn. 39 b).

    Kann hiernach nicht mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit in absehbarer Zeit gerechnet werden, muss das Präsidium in einem solchen Fall von einer dauernden Verhinderung ausgehen und dies bei der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans für das nächste Geschäftsjahr berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4/85 - aaO).

  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Der Senat eines FG, dem vom Geschäftsverteilungsplan kein Vorsitzender Richter zugewiesen ist oder dessen Vorsitzender endgültig aus dem Gericht ausgeschieden ist, ist nicht entsprechend § 21f Abs. 1 GVG besetzt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 25. Juli 1985 3 C 4.85, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1986, 1366; ebenso Kissel, Gerichtsverfassungsgesetz, 2. Aufl., § 21e Rz. 128, für den Fall des Todes eines Vorsitzenden); für die Anwendung der Vertretungsregel des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG fehlt es in diesem Falle mithin an einer wesentlichen Voraussetzung.

    Die Vorschrift greife während einer "unvermeidlichen" Übergangszeit ein, wenn diese nur kurz sei (Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Aufl., § 5 Rdnr. 1), wobei teilweise nach Monaten bemessene Regelfristen angegeben werden (in der Regel nicht mehr als sechs Monate, Zöller/Gummer, a.a.O., Rdnr. 39 d), teilweise lediglich eine alsbaldige Wiederbesetzung der freigewordenen Stelle verlangt (Tipke/Kruse, a.a.O., § 4 FGO Rdnr. 25; vgl. auch Kissel, a.a.O., Rdnr. 121: keine "länger andauernde Vakanz"), teilweise jedoch auch auf die Lage des einzelnen Falls abgestellt und u.U. auch eine Vakanz von "mehreren" Monaten für zulässig gehalten wird (s. insbesondere BVerwG-Urteil in NJW 1986, 1366, und BGH-Beschluß in NJW 1985, 2337).

    Ausnahmslos eine solche Vorgehensweise zu verlangen (vgl. BVerwG-Urteil in NJW 1986, 1366), würde jedoch in manchen Fällen eine sachgemäße und den Zielen des GVG entsprechende Besetzung des Spruchkörpers nicht herbeiführen können, insbesondere wenn sich z.B. --wie im Streitfall-- ein Spruchkörper mit Rechtsgebieten zu befassen hat, mit denen bei dem Gericht keiner der übrigen Vorsitzenden Richter so vertraut ist, daß er ohne ins Gewicht fallende Einarbeitungszeit die Funktionen zu erfüllen vermöchte, die ein Vorsitzender zu erfüllen hat.

  • BVerwG, 26.03.2003 - 4 B 19.03

    Annahme der Verhinderung eines Vorsitzenden Richters im Rahmen einer

    Als Verhinderung, die eine entsprechende Anwendung des § 21 f Abs. 2 Satz 1 GVG rechtfertigt, ist indes auch die Vakanz im Vorsitz anzusehen, die durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, durch Abordnung oder durch Tod des Stelleninhabers ausgelöst wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 BVerwG 3 C 4.85 NJW 1986, 1366; Beschluss vom 11. Juli 2001 BVerwG 1 DB 20.01 NJW 2001, 3493; BFH, Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99 BFHE 190, 47).

    Der Zustand bis zur Wiederbesetzung der Stelle kann nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 BVerwG 3 C 4.85 a.a.O.; Beschluss vom 11. Juli 2001 BVerwG 1 DB 20.01 a.a.O.; BFH, Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99 a.a.O.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken begegnet, einen Vorsitzenden Richter mit dem Vorsitz in mehreren Spruchkörpern zu betrauen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 1965 2 BvR 341/60 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 BVerwG 3 C 4.85 a.a.O.).

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B

    Verhinderung des Vorsitzenden Richters

    Ein Richter, der dem Gericht nicht mehr angehört, ist nicht iS des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG verhindert (Bundesfinanzhof , Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VII R 15/99 -, BFHE 190, 47, 51; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4.85 -, NJW 1986, 1366, 1367).
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Es hat bei dieser Regelung in willkürfreier Auslegung des § 21 Abs. 2 Satz 1 GVG und unter Berücksichtigung der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2006, 154; BSG NJW 2007, 2717; BVerwG NJW 1986, 1366) angenommen, dass nach Ausscheiden der früheren Vorsitzenden des 2. Strafsenats aus dem Dienst am 31. Januar 2010 und anschließender Vakanz im Vorsitz jedenfalls mit Beginn des Geschäftsjahres 2012 keine vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden im Sinne dieser Vorschrift mehr gegeben ist, die eine weitere Vertretung im Vorsitz des 2. Strafsenates zuließe.
  • KG, 14.12.2017 - 121 Ss 127/17

    Revision in Strafsachen: Richter im Eingangsamt als Vorsitzender einer

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 18, 423; BVerfG NJW 1983, 1541; BGH NJW 2015, 1685 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2013, 259 m.w.N.; BGHSt 34, 379 m.w.N.; BGH NJW 1985, 2337; BSG NJW 2007, 2717; BSGE 40, 53 m.w.N.; BVerwG aaO; BVerwG NJW 1986, 1366; BFHE 190, 47) besteht jedoch Einigkeit darüber, dass im Fall des endgültigen Ausscheidens eines Vorsitzenden aus dem Spruchkörper bzw. in dem Fall, dass eine neu bewilligte Planstelle noch besetzt werden muss, die Vertretungsregelung des § 21e Abs. 1 Satz 1 bzw. § 21f Abs. 2 GVG entsprechend anzuwenden ist, sofern und solange die Wiederbesetzung lediglich "vorübergehend" unterbleibt, also einen angemessenen Zeitraum nicht überschreitet.
  • BGH, 26.03.2013 - 4 StR 556/12

    Besetzungsrüge (vorübergehendes Unterbleiben der Wiederbesetzung des

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass im Falle des endgültigen Ausscheidens eines Vorsitzenden aus dem Spruchkörper § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG entsprechend anzuwenden ist, sofern und solange die Wiederbesetzung lediglich "vorübergehend" unterbleibt, also einen angemessenen Zeitraum nicht überschreitet (vgl. BVerfGE 18, 423, 426 f.; BVerfG, NJW 1983, 1541; BGH, Urteil vom 9. Februar 1955 - IV ZR 153/54, BGHZ 16, 254; Urteil vom 21. Juni 1955 - 5 StR 177/55, BGHSt 8, 17, 19 ff.; Beschluss vom 11. Juli 1985 - VII ZB 6/85, NJW 1985, 2337; BSG, NJW 2007, 2717, 2718; BFHE 190, 47, 52 f.; BVerwG, NJW 1986, 1366, 1367; vgl. auch Breidling in LR-StPO, 26. Aufl., § 21f GVG Rn. 27).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine ruhestandsbedingte Vakanz im Vorsitz "praktisch unvermeidbar"; allgemeingültige Fristen ließen sich weder für den Fall einer Verhinderung durch längere Krankheit noch für den Fall der dauernden Verhinderung des Vorsitzenden infolge einer Vakanz festlegen (BVerwG, NJW 1986, 1366, 1367; vgl. auch BVerwG, NJW 2001, 3493 für den besonders gelagerten Fall der geplanten Auflösung des Bundesdisziplinargerichts).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23

    Konkurrentenstreit - Beförderung - Vorsitzender Richter am Kammergericht -

    Denn eine längere Vakanzvertretung im Spruchkörper durch Beisitzer ist gerichtsverfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4.85 - juris Rn. 15; Beschlüsse des Senats vom 22. Februar 2022 - OVG 4 S 55/21 - juris Rn. 4 und vom 22. Dezember 2022 - OVG 4 S 33/22 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 B 52.06

    Überschreitung der hinzunehmenden Dauer der Wiederbesetzung des Vorsitzes eines

    9 Der festzustellende Vakanzzeitraum vom 1. Dezember 2005 bis 31. Januar 2006 überschreitet nicht die nach der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 BVerwG 3 C 4.85 Buchholz 300 § 21f GVG Nr. 5; s.a. BGH, Urteil vom 13. September 2005 VI ZR 137/04 BGHZ 164, 87) hinzunehmende, angemessene Dauer, so dass den Ursachen dieser Vakanz nicht näher nachzugehen war und wegen der absehbaren Wiederbesetzung durch das Präsidium auch keine anderweitige Vorsorge, etwa durch Übertragung des Vorsitzes auf den Vorsitzenden Richter eines anderen Spruchkörpers, zu treffen war.
  • BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01

    Absehen von der Nachbesetzung einer durch Ableben frei gewordenen

  • BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88

    Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2022 - 4 S 33.22

    Konkurrentenstreit; Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht; dienstliche

  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11

    Gesetzlicher Richter (ordnungsgemäße Besetzung bei Übernahme zweier Strafsenate

  • VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11

    Vollstreckungsantrag erfolgreich

  • OLG Hamm, 30.09.1997 - 3 Ss 847/97

    Besetzungsrüge, Geschäftsverteilung, Präsidium, Öffentlichkeit, Richter am LG als

  • OVG Sachsen, 02.09.2009 - 4 B 390/07

    Rücknahme; Sparvermögen; Ermessen; gesetzlicher Richter

  • VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98

    Unverzügliche Besetzung der vakant gewordenen Stelle eines Vorsitzenden Richters;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1205
BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84 (https://dejure.org/1985,1205)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1985 - 3 C 35.84 (https://dejure.org/1985,1205)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1985 - 3 C 35.84 (https://dejure.org/1985,1205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 59
  • NJW 1986, 1368
  • NVwZ 1986, 467 (Ls.)
  • DVBl 1986, 286
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Die grundgesetzliche Forderung, daß sich der gesetzliche Richter möglichst eindeutig aus allgemeinen Normen bestimme, schließt einen begrenzten Spielraum in der Verfahrensgestaltung mit der Folge einer unterschiedlichen Besetzung der Richterbank nicht aus, und zwar - wie das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 16. April 1964 - 2 BvR 115/69 - BVerfGE 25, 336, 346) [BVerfG 16.04.1969 - 2 BvR 115/69] betont - selbst dann nicht, wenn an sich eine weniger Freiheit lassende Regelung denkbar wäre.

    Dem Sinn des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu verhindern, daß die rechtsprechenden Organe durch Manipulierung sachfremden Einflüssen unterliegen, gleichgültig von wem die Manipulierung ausgeht (BVerfG, Beschluß vom 16. April 1969 - 2 BvR 115/69 - BVerfGE 25, 336, 346) [BVerfG 16.04.1969 - 2 BvR 115/69], geschieht dadurch kein Abbruch.

  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Daß Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG weder gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) noch gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verstößt, hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - BVerwGE 57, 272 mit weiteren Nachweisen) entschieden; dem schließt sich der erkennende Senat an.

    Im übrigen wird ein Berufungskläger - wie oben bereits ausgeführt - durch die korrekte Anwendung des Entlastungsgesetzes in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt (Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - BVerwGE 57, 272 ff.).

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Die Chance, den Rechtsfrieden im Einzelfall durch eine einvernehmliche Regelung dauerhaft und umfassend herzustellen, rechtfertigt eine begrenzte Wahlmöglichkeit in der Verfahrensgestaltung auch dann, wenn dadurch die Rechtssicherheit, nämlich die Voraussehbarkeit des gesetzlichen Richters im Einzelfall geringfügig eingeschränkt ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 1959 - 1 BvR 295/58 - BVerfGE 9, 223, 226 f.) [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58].
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Sie gewährleisten lediglich eine öffentliche Verhandlung, die auch das Entlastungsgesetz vorsieht, nicht aber eine mündliche Verhandlung für jeden Rechtszug (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32).
  • BVerwG, 19.07.1979 - 4 CB 29.79

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Soweit sich der Kläger im übrigen gegen die Anwendung des Entlastungsgesetzes auf seine Berufung wendet, wird keiner der nach § 133 Nr. 1 bis 5 VwGO abschließend aufgeführten Gründe für eine zulassungsfreie Revision geltend gemacht (Beschluß vom 19. Juli 1979 - BVerwG 4 CB 29.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 8).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Ob und inwieweit einem Jagdpächter gegen Maßnahmen der öffentlichen Hand, die den Wildbestand seines Reviers berühren, Abwehrrechte zustehen, ist vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 74.80 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 53) in einem Sinne geklärt, der mit dem angefochtenen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts in Einklang steht.
  • BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80

    Ausgestaltung des Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Sollte die Erklärung aber als ein - wiederholtes - Ablehnungsgesuch zu verstehen sein, so wird es als rechtsmißbräuchlich in der Besetzung des Senats mit den abgelehnten Richtern zurückgewiesen, ohne daß es zuvor einer dienstlichen Äußerung der beteiligten Richter bedarf (Beschluß vom 28. September 1982 - BVerwG 2 CB 35.80 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 30).
  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 9 UE 3213/94

    Verwerfung einer verspäteten Berufung durch Beschluß im Falle eines

    Das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlung ist kein Verfassungsgrundsatz, sondern eine der Gestaltungsfreiheit des einfachen Gesetzgebers unterliegende Prozeßmaxime (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschluß vom 10.04.1992 - 9 B 142.91 -, NVwZ 1992, 890; Urteil vom 25.07.1985 - 3 C 35.84 -, NJW 1986, 1368 und Beschluß vom 06.02.1979 - 4 B 12.79 -, BVerwGE 57, 272 = DÖV 1979, 448 = NJW 1979, 1315 mit zahlreichen Hinweisen auf die einschlägige verfassungsgerichtliche Rechtsprechung).

    Zwar gewährleisten sie - wenn auch nicht für jeden Rechtszug - eine mündliche Verhandlung (BVerwG, Beschluß vom 10.04.1992, a. a. O. und Urteil vom 25.07.1985, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen

    garantiert zwar die Effektivität des Verwaltungsrechtsschutzes, gewährleistet aber nicht, daß die Verwaltungsgerichtsordnung dem Rechtssuchenden einen mehrstufigen Instanzenzug mit mündlichen Verhandlungen für jede Instanz zur Verfügung stellt (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985, DVBl 1986, 286 , zu der mit § 130a Satz 1 VwGO vergleichbaren Vorschrift des Art. 2 § 5 des Entlastungsgesetzes vom 31. März 1978, BGBl I S. 446, in der Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 1983, BGBl I S. 1515).
  • BVerwG, 25.07.1996 - 5 B 201.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtmäßigkeit des Vertretungszwangs vor dem BVerwG

    Daß Art. 6 Abs. 1 EMRK eine öffentliche (mündliche) Verhandlung lediglich in einer Tatsacheninstanz, nicht aber für jeden Rechtszug gewährleistet, ist höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwGE 72, 59 [BVerwG 25.07.1985 - 3 C 35/84]).
  • BVerwG, 06.12.1991 - 5 B 127.90

    Verfassungswidrigkeit der §§ 130 a, b Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) -

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von der Beschwerde angegriffenen Vorschriften nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwGE 57.272 ; 72, 59 sowie zuletzt Beschluß vom 13. Juli 1909 - BVerwG 7 CB 80.88 - ).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 1 B 21.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Entscheidung durch Gerichtsbescheid und EMRK

    Diese Bestimmung enthält, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, keine Garantie eines jeweils mit öffentlicher mündlicher Verhandlung verbundenen Rechtsmittelzuges, sondern gewährleistet lediglich eine öffentliche Verhandlung (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 S. 19; Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 35.84 - Buchholz 310 § 9 VwGO Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 06.02.1991 - 3 B 134.90

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß

    Eine Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter ist nach § 19 VwGO bei einer mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung vorgesehen, nicht aber in Fällen der Beschlußentscheidung nach Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG, was keinerlei verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 35.84 - in BVerwGE 72, 59 = Buchholz 11 Nr. 11 zu Art. 101 GG).
  • OVG Bremen, 05.11.1991 - 1 BA 18/91

    Berufung ohne Zulassung; Berufungsgericht; Zulassungsvoraussetzungen;

    Ist das Verwaltungsgericht fälschlich davon ausgegangen, die Berufung sei ohne Zulassung statthaft, so hat nach Einlegung der Berufung das Berufungsgericht darüber zu entscheiden, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen (wie BGH, NJW 1986, 3143; gegen BVerwG, NJW 1986, 867 = DVBl 1986, 286 und OVG Bremen (2. Senat), Beschluß vom 6.10.1989, 2 BA 25/89 in NVwZ-RR 1990, 387).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1985 - 3 C 5.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3378
BVerwG, 24.09.1985 - 3 C 5.83 (https://dejure.org/1985,3378)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1985 - 3 C 5.83 (https://dejure.org/1985,3378)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1985 - 3 C 5.83 (https://dejure.org/1985,3378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Getreidehandel - Höhere Gewalt - Strike-extension-clause

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1447
  • NVwZ 1986, 467 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.12.1970 - 25/70

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 3 C 5.83
    So hat er in zwei Urteilen vom 17. Dezember 1970 - Rs. 11/70 (Slg. 1970, 1125) und Rs. 25/70 (Slg. 1970, 1161) - ausgeführt, im Bereich der Agrarverordnungen sei der Begriff der höheren Gewalt im Sinne von ungewöhnlichen, vom Willen des Importeurs oder Exporteurs unabhängigen Umständen zu verstehen, deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nur um den Preis unverhältnismäßiger Opfer vermeidbar gewesen wären.
  • EuGH, 11.07.1968 - 4/68

    Schwarzwaldmilch GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 3 C 5.83
    So hat der Gerichtshof vor allem in seinem grundlegenden Urteil vom 11. Juli 1968 - Rs. 4/68 "Schwarzwaldmilch" - (Slg. 1968, 562) entschieden, daß im Gemeinschaftsrecht der Begriff der höheren Gewalt in seinen verschiedenen Anwendungsbereichen nicht völlig den gleichen Inhalt hat.
  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 3 C 5.83
    So hat er in zwei Urteilen vom 17. Dezember 1970 - Rs. 11/70 (Slg. 1970, 1125) und Rs. 25/70 (Slg. 1970, 1161) - ausgeführt, im Bereich der Agrarverordnungen sei der Begriff der höheren Gewalt im Sinne von ungewöhnlichen, vom Willen des Importeurs oder Exporteurs unabhängigen Umständen zu verstehen, deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nur um den Preis unverhältnismäßiger Opfer vermeidbar gewesen wären.
  • EuGH, 30.01.1974 - 158/73

    Kampffmeyer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 3 C 5.83
    Die gleichen Grundsätze hat der Gerichtshof mit jeweils ähnlichen Formulierungen auch in seinen späteren Urteilen vom 30. Januar 1974 - Rs. 158/73 "Kampffmeyer" - (Slg. 1974, 101) und vom 15. Mai 1974 - Rs. 186/73 "Fleischkontor" - (Slg. 1974, 533) zum Ausdruck gebracht.
  • EuGH, 15.05.1974 - 186/73

    Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor / Einfuhr- und Vorratsstelle für

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1985 - 3 C 5.83
    Die gleichen Grundsätze hat der Gerichtshof mit jeweils ähnlichen Formulierungen auch in seinen späteren Urteilen vom 30. Januar 1974 - Rs. 158/73 "Kampffmeyer" - (Slg. 1974, 101) und vom 15. Mai 1974 - Rs. 186/73 "Fleischkontor" - (Slg. 1974, 533) zum Ausdruck gebracht.
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